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Sie kommen aus einem anderen Kanton zu uns.
Auch hier sind sämtliche stationären Leistungen aus der Grundversicherung gedeckt, mit folgender Einschränkung:
Eine mögliche Tarifdifferenz zwischen Ihrem Kantonspital und dem Geburtshaus geht zu Ihren Lasten (ev. Übernahme durch die Zusatzversicherung).
Das GEBURTSHAUS holt die Kostengutsprache bei Ihrer Kasse ein.
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