Geburtshaus Zürcher Oberland Sicher natürlich gebären

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11.5.2012  Lora

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Politik

Medienmitteilung, 13. Mai 2009

Eine starke Stimme für die Hebammen

Ständerätin Liliane Maury Pasquier ist neue Präsidentin des
Schweizerischen Hebammenverbandes SHV

»  Medienmitteilung (PDF, 106 KB)

Die Geburtshäuser im Umbruch

Herbst 2008

Geburtshäuser endlich im Gesetz verankert! – aber wie?

Liebe Geburtshaus-Eltern

Dank euch und dem grossen freiwilligen Einsatz von Hebammen der Interessengemein-schaft Geburtshäuser Schweiz (IGGH-CH) und zwei engagierten Frauen vom Förderverein Geburtshaus Zürcher Oberland und Maison de naissance le petite prince, haben uns die politischen Räte endlich im Gesetz verankert. Wir werden den Spitälern gleichgestellt.

Was heisst das: a) für die Geburtshäuser       b) für euch Eltern

a) Die Interessengemeinschaft der Geburtshäuser Schweiz muss nun gesamtschweizerische Grundlagen und Tarife erarbeiten, damit die Geburtshäuser auf die kantonalen Spitallisten gelangen und ihre Qualität beibehalten können. Nur wenn wir professionell und fundiert die geburtshausspezifischen Leistungen einbringen, ist gewährleistet, dass unsere Geburtshausleistungen angemessen von der Grundversicherung übernommen werden.

Um an diesen komplexen Themen weiter arbeiten zu können, brauchen wir professionelle Unterstützung.
Die zu erwartenden Kosten übersteigen jedoch bei Weitem die finanziellen Möglichkeiten der IGGH-CH, obwohl sie essentiell sind für die Geburtshäuser.

Deshalb gelangen wir heute mit der Bitte um Unterstützung an euch:
„Schon mit einem kleinen Beitrag helft ihr uns, das Ziel Spitalliste zu erreichen!“ Seien es Fr. 20.-- oder ein anderer Betrag; es wird dazu dienen, die Geburtshäuser in ihrer jetzigen Qualität auf die Spitalliste zu bringen.
ZKB 8010 Zürich, CH65 0070 0113 1000 1817 3/  Konto 80-151-4
bitte auf Einzahlungsschein vermerken „für KVG“.

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung: info@geburtshaus-zho.ch

b) Für euch Eltern heisst das, dass auch für 2009 dieselben Regelungen gelten wie bisher:
Schwangerschaftskontrollen, die Geburt und die Hebammenbetreuung nach der Geburt wird die Grundversicherung bezahlen. Für die Infrastrukturkosten und die Pensionskosten im stationären Wochenbett empfehlen wir, eine Kostengutsprache eurer Zusatzversicherung einzufordern.

Gemeinsam arbeiten wir unermüdlich daran, dass Eltern, welche ihre Kinder in einem Geburtshaus gebären möchten, nicht länger diskriminiert werden. Der politische Weg ist kompliziert und teuer, aber unumgänglich, um dieses Ziel zu erreichen.

Herzlichen Dank!

Für das Geburtshaus, für die Geburtshäuser
Gisela Burri 

Nein zur Gesundheitsverfassung am 1. Juni 2008

Mai 2008:
Von Bea Angehrn, freipraktizierende Hebamme seit 15 Jahren im Geburtshaus Zürcher Oberland, Mitglied des Schweizerischen Hebammenverbandes, Sektion Zürich
Als Hebammen betreuen wir Frauen/ Paare/Familien durch die Schwangerschaft, die Geburt und das Wochenbett. Schon in der Schwangerschaft ist es von grosser Wichtigkeit die Frauen stärkend zu begleiten und ihr Vertrauen in ihre Gebärfähigkeit und ins Muttersein zu stärken.

Wir Hebammen sind sehr gut ausgebildet und leisten wertvollste qualitativ hochstehende verantwortungsvolle Arbeit in der Begleitung der  Mutterschaft. Wir sind die Fachpersonen in diesem Bereich. Die Betreuung von Mutter und Baby gehört zur Grundversorgung unseres Landes. Jede Schwangere und jedes Baby benötigen eine Hebamme. Dies prägt die Familien fürs weitere Leben. In der ursprünglichen SVP- Initiative wurde die Mutterschaft aus der Grundversicherung ausgeklammert. Diese Gesundheitsverfassung über die am 1.Juni abgestimmt wird, sieht kein Obligatorium für die Grundversicherung vor. Zudem wollen ihre Macher eine möglichst schlanke Grundversicherung. Es darf nicht sein, dass in einem Land wie der Schweiz die Kosten für eine professionelle Betreuung der Mutter und des Säuglings rund um die Geburt nicht garantiert übernommen werden. Dies hätte zur Folge, dass schlechter gestellte Frauen, die keine Zusatzversicherung  haben, das nicht zahlen können. Dadurch würden die Hebammen auch Mühe haben für ihre wertvolle Arbeit entschädigt zu werden. Wo bleibt die Verantwortlichkeit für Muttter und Kind? Obwohl unsere Arbeit bei höchster Kundenzufriedenheit am wirtschaftlichsten ist, arbeiten wir Hebammen immer noch zu einem tiefen Lohn. Wir freipraktizierenden Hebammen vom Kanton Zürich haben sogar vor einem Jahre eine Taxtpunktsenkung von 4.1 % hinnehmen müssen. Dies aufgrund eines Referendums des Dachverbandes der Krankenkassen  Santesuisse beim Bundesrat gegen den Entscheid des Zürcher Regierungsrates, der mit Zustimmung des Preisüberwachers, einen Lohnanstieg von 2 Rappen /Taxpunkt für freipraktizierende Hebammen im Kanton Zürich befürwortet hat. Seit elf Jahren hat für unsere Berufsgruppe kein Teuerungsausgleich mehr stattgefunden. Natürlich konnte mit dieser Massnahme keine Präemienreduktionen vorgenommen werden! Die Krankenkassen preisen sich als Garanten der Wirtschaftlichkeit – und tun im Bereich Mutterschaft gleichzeitig alles um die äusserst wirtschaftliche und qualitativ gute Arbeit der Hebammen zu schickanieren. Kaiserschnitte und teure medizinische Interventionen hingegen zahlen sie anstandslos.

Zudem haben wir erlebt, dass das von Hebammen geführte Geburtshaus Zürcher Oberland, nachdem es 5 Jahre auf der Spitalliste A aufgenommen war, wieder von der A-Liste gestrichen wurde, weil die Santesuisse dagegen rekurierte. Das hat nun seit Januar 2006 wieder zur Folge, dass die Wochenbetttage sowie die Infrastrukturkosten nicht mehr aus der Grundversicherung übernommen werden. Bei etlichen Kundinnen, die sogar eine Zusatzversicherung mit Spitalzusatz ganze Schweiz haben, weigern sich  Kassen immer noch einen Beitrag an ihr Wochenbett und die Infrastruktur im Geburtshaus zu bezahlen währenddem eine Frau sogar mit Wunschkaiserschnitt alles aus der Grundversicherung im Spital bezahlt hat - mit im Schnitt drei Tage mehr Wochenbett.

Diese Beispiele zeigen, dass wir Hebammen uns nicht darauf verlassen können, dass trotz  Wirtschaftlichkeit-, und hoher Qualität unsere Arbeit von den Krankenkassen fair und angemessen entgolten wird. 

Hebammen betreuen Erstgebärende manchmal 20 Stunden eins zu eins Tag und Nacht, Wochenende sowie Feiertage, mit dem wunderbaren Ergebnis aus eigener Kraft, ohne physisch und psychischer Traumatisierung geboren zu haben, mit der Ueberflutung der Liebeshormone. Die natürliche Geburt ist immer noch das Sicherste und Stärkendste für Mutter und Kind und sehr wichtig für das Bonding ( d.h. die erste emotionale und körperliche Bindung) von Mutter – Kind und Vater und für die gesamte weitere Entwicklung und Begleitung des Kindes. Dies schafft die Ressource für die optimale Grundgesundheit. Die Frauen, die eine natürliche Geburt erleben durften, stillen häufiger und länger, was die Gesundheit des Babies nachhaltig beeinflusst.
 Nach welchen Kriterien würden die  Kassen wohl die wirtschaftlichen Hebammen auswählen, die es den Frauen noch ermöglichen natürlich zu gebären? Schon jetzt sind wir in der Schweiz führend im Vergleich zu den Ländern in Europa was die Kaiserschnittrate anbelangt (30%-70% in den Spitälern, je privater versichert desto höher, im Verlgeich zu 5% von hebammengeleiteten Geburten. Nach einer umfassenden Studie der WHO über Kaiserschnitte Ende 2007 wurde belegt, dass die Mortalität von Mutter und Kind grösser sind nach Kaiserschnitten.

Wird es nur noch möglich sein, die Schwangeren krank zu machen, damit es sich finanziell lohnt? Damit die Hebammenarbeit überleben respektive gestärkt und weiterverbreitet werden kann, braucht es eine hohe Achtung dieses Berufsstandes sowie ein angemessenes Tarifsystem das es den Hebammen möglich macht ihre hohen Berufs-, Weiterbildungs- sowie steigenden Lebenskosten zu bezahlen. In Amerika sind die Hebammen am verschwinden, da sie nicht mehr von den zu tiefen Einkünften leben können.

Wir haben während mehreren Jahrzenten erlebt, was die Krankenkassen unter wirtschaftlich und effizient verstehen. Mit tatsächlichem Einsatz für ein finanziell tragbares Gesundheitswesen hat das sehr wenig bis nichts zu tun – dafür viel mit Ideologie, juristische Kämpfe gegen unliebsame Berufsgruppen und einer grossen Gleichgültigkeit gegenüber den Wünschen ihrer Kundinnen und Kunden.
  
Bea Angehrn
Freiprakt. Hebamme
Hüeblistr. 28
8636 Wald      
055-2463075
079 6295828
beatrixa@bluewin.ch

Abschluss der Wintersession

21.12.2007

Die Debatten und Abstimmungen über die Spitalfinanzierung sind abgeschlossen.
Die Geburtshäuser sollen nach 11 Jahren intensivem Kampf endlich im KVG aufgenommen sein.

100 Tage dauert nun noch die Reverendumszeit.
Und dann heisst es feiern!!!
Ziel erreicht!

Diejeniegen Frauen, welche ihre Kinder in einem Geburtshaus gebären, weden nicht länger diskrimitiert.
Es sollen Anreize geschaffen werden, für die natürliche von Hebammen begleitete Geburt.

Ein historischer Entscheid im Ständerat

24. September 2007

Der Ständerat hat dem Eintritt der Geburtshäuser ins KVG zugestimmt! Seit über 10 Jahre das erste Mal! Die Geburtshäuser sollen damit auf die kantonalen Spitallisten aufgenommen werden können und würden so den Spitälern finanziell (subventionsberechtigt) gleichgestellt.

Die Geburtshäuser sind ein Punkt im KVG-Revisionspaket "Spitalfinanzierung", diesem Punkt hat der Nationalrat bereits im Frühling ebenfalls zugestimmt, die ständerätliche Kommission empfahl ihn ebenfalls ohne Gegenstimme zur Annahme. Als nächstes wird der Nationalrat in der Wintersession über das ganze Spitalfinanzierungspaket diskutieren, wobei die Geburtshäuser kein Thema mehr sein werden, da darüber ja Einigkeit herrscht, judihui! Sollte das Paket verabschiedet werden, gibt es eine Referendumsfrist bis ca. Ende März 08. Wenn das Referendum nicht ergriffen wird, tritt das so revidierte KVG auf 1.1.09 in Kraft!

Wir freuen uns sehr, dass die Geburtshäuser nicht einmal mehr zu einer Diskussion im Ständerat Anlass gaben - offenbar haben sie und damit die Arbeit der Hebammen eine neue Akzeptanz auch in der eidgenössischen Politik! Wir freuen uns darüber!

Der Nationalrat sagt wieder deutlich ja zu den Geburtshäusern!

20.3.07

Im Rahmen der Spitalfinanzierung wurde im Nationalrat einmal mehr heiss über die Geburtshäuser diskutiert. Es ging darum, die Geburtshäuser den Spitälern gleichzusetzen; dass sie als Leistungserbringer im Rahmen der Grundversicherung auf die jeweils kantonale Spitalliste aufgenommen werden. Die vorberatende Kommission, die SGK des Nationalrates, empfahl dem ganzen Rat, die Geburtshäuser so anzuerkennen. Nach der lebhaften Diskussion wegen eines Minderheitsantrages, der sich sämtlicher Klischees einer altbackenen Gilde mit verstaubten und unlängst widerlegten Vorstellungen bediente, haben sich die Damen und Herren Nationarätinnen und Nationalräte mit 118:53 Stimmen zugunsten der Geburtshäuser im KVG ausgesprochen. Den Votantinnen und Votanten zugunsten der Geburtshäuser gebührt ein herzlicher Dank für ihr unermüdliches Engagement!

Nun kommt das Geschäft voraussichtlich anfangs Mai 07 in die vorberatende Kommission des Ständerates, SGK-SR, die eine Empfehlung zuhanden des gesamten Ständerates ausarbeiten wird.

Wer meint, seit 2003 jedes Jahr wieder dieselbe Geschichte zu lesen, liegt nicht ganz falsch. Inhaltlich geht es immer um dasselbe: die Anerkennung der Geburtshäuser im KVG, sodass ihre Leistungen aus der Grundversicherung bezahlt werden. Formal hingegen ging es diesmal nicht um die parlamentarische Initiative von Frau Nationalrätin Liliane Maury Pasquier, sondern um das dritte Paket der Revision des KVGs, der Spitalfinanzierung. Die SGK-SR hatte die Diskussion über die parlamentarische Initiative im Sommer 06 sistiert, weil im Rahmen der Spitalfinanzierung über die Geburtshäuser debattiert wird.

Wer die Diskussion vom 20.3.07 nachlesen möchte, kann den Auszug des Protokolls lesen, das die relevanten Passagen wiedergibt, oder auf den Parlamentsseiten die gesamte Spitalfinanzierungs-Debatte finden.

Ein Dankeschön aus dem Geburtshaus

23. März 2006:
Der Nationalrat hat mit
103 Ja zu 55 Nein bei 7 Enthaltungen
für die Aufnahme der Geburtshäuser ins
Krankenversicherungsgesetz KVG gestimmt.

Info`s unter unter www.admin.ch

Liebe Eltern

Herzlichen Dank für Eure Reaktionen auf die Ankündigungen der Zeitungen,
dass das Geburtshaus Wald auf den 1.1.06 von der zürcherischen Spitalliste
gestrichen wird! Im Tagi erschienen am 14.6.05, in der NZZ am 16.6.05 je
drei Leserbriefe. Weitere wurden von den Redaktionen leider nicht mehr
abgedruckt. Immerhin, die Gelegenheit konnte genutzt werden, unser Anliegen
in der Öffentlichkeit zu thematisieren.

Nicht veröffentlichte Beiträge sind noch immer willkommen: z.B. nach dem
geplanten Bericht im Zürcher Oberländer (diese oder kommende Woche) oder für
das "Gästebuch" auf unserer Homepage
(http://www.geburtshaus.ch/zho/gaestebuch.htm). Jede Veröffentlichung ist
wertvoll! Sendet uns ein Email mit Eurem Beitrag. Wir kontaktieren euch,
wenn der Beitrag an Medienleute weitergeleitet werden könnte.

Leider bleibt die Streichung des Geburtshauses auf der zürcherischen
Spitalliste definitiv. Die Schwangerschaftskontrollen, die Geburt und die
Hebammenbetreuungen im Wochenbett werden aber auch nach dem 1.1.06 aus der
Grundversicherung bezahlt. Nur für das stationäre Wochenbett benötigen
Frauen, die ihren Geburtstermin nach dem 1.1.06 haben, eine Kostengutsprache
ihrer Kasse. Wir empfehlen, dafür eine Zusatzversicherung abzuschliessen
(Bitte: Rücksprache mit Eurer Krankenkasse).
Bei Unklarheiten und/oder für weitere Informationen bitte im Geburtshaus
direkt anfragen und Silvie Baumann oder Bea Anghern verlangen, Tel. 055 246
65 45 oder ein Email schicken an geburtshaus@bluewin.ch.

Nochmals vielen Dank und mit sommerlichen Grüssen und den besten
Ferienwünschen!

Die Vorstandsfrauen vom Förderverein & das Geburtshausteam

PS: Die Unterschriftensammlung für das Parlament läuft weiter. Bitte ein
Email an politik@foerderverein-geburtshaus.ch für Eltern, die noch
nicht unterschrieben haben oder Registrierung von SympathisantInnen über
unsere Homepage http://www.geburtshaus.ch/zho/kvg.htm.

 

Das Thema «Geburtshäuser im KVG verankern»

»Argumente für das Geburtshaus (PDF, 12 kB)

Am 10.9.04 hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats aufgrund der parlamentarischen Initiative von Frau Nationalrätin Liliane Maurie Pasquier erneut diskutiert und darüber abgestimmt, ob die Geburtshäuser in dieser 2. KVG Revision in das Krankenversicherungsgesetz aufgenommen werden.
Im vergangenen Herbst hätte es geklappt, doch scheiterte es, mit dem Verwerfen der gesamten 2. Revision auch unser Antrag verworfen wurde!

Mit leider nur 12 : 9 Stimmen wurde der Initiative zugestimmt.
Es ist doch überfällig, dass werdende Eltern den Geburtsort ihres Kindes frei wählen könnten.
Geburtshäuser werden von der öffentlichen Hand nicht subventioniert. Die effektiven Kosten in einem Geburtshaus sind wesentlich tiefer als eine Spitalgeburt. Unabhängig der Kosten, sollte eine Geburt zu Hause, in einem Spital oder in einem Geburtshaus möglich sein. Heute sind die Geburtshäuser entweder auf den kantonalen Sitallisten oder als private teilstationäre Einrichtung anrkannt. Unterschiedlich werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen. Die Santé Suisse droht, dass die Geburtshäuser von den Spitallisten gestrichen werden. Also brauchen wir dringend unsere Verankerung im Gesundheitesgesetz.
»Empfehlungsschreiben von Frau Claudia Meier, Psychologin BAG (PDF, 19 kB)

Voraussichtlich am 18.10.04 wird sich die ständerätliche Kommission damit befassen.
»Text der Initiative und Begründung (PDF, 11 kB)
»Stellungnahme des SHV + der IGGH-CH (PDF, 15 kB)

Mitte September hat auch Herr Bundesrat Pascal Couchepin seinen überarbeiteten KVG -Vorschlag präsentiert. Die Geburtshäuser sind darin mit keinem Wort erwähnt! Also inexistent für unseren Gesundheitsminister?

Einrichtungen in der Primärversorgung von Mutter und Kind, die über 10 000 Kinder einen sanften und sicheren Start ins Leben möglich machten! Wo über 12 000 Eltern in einem der 15 Geburtshäuser ihre Sicherheit für das grosse Erlebnis suchten.
»Englische Studie (PDF, 14 kB)

Wir hoffen, dass die Geburtshäuser nach 20 Jahren nun doch noch im Gesetztestext aufgenommen werden.
»Problemlage (PDF, 11 kB)
»Stellungnahme des SHV + der IGGH-CH (PDF, 15 kB)
»Diagramm Verlegungen (PDF, 11 kB)

Im August haben wir alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier der SGK von Nationalrat und Ständerat persönlich angeschrieben. Haben Ihnen nochmals unsere Argumente dargelegt, Ihnen die Nationalfondstudie Hausgeburt versus Spitalgeburt über die Sicherheit einer Geburtshausgeburt beigelegt und Sie eingeladen, unsere Geburtshäuser zu besuchen.

Bis heute haben Herr H. Fasel, Frau J. Fehr und Herr F. Gutzwiler darauf reagiert. Ob sich jemand schliesslich für einen Besuch im Geburtshaus in Wald anmeldet, wissen wir heute leider noch nicht!

Wenn Ihr liebe Eltern und Freunde Euch mitengagieren möchtet, so meldet Euch doch bitte bei Regula Spahn, Vorstandsmitglied des Fördervereins.
Email: regula.spahn@bluewin.ch

Also, 1 Jahr später geht es wieder in die gleiche Runde. Drücken wir die Daumen und hoffen, dass die ParlamentarierInnen und Parlamentarier in der Zwischenzeit noch besser beurteilen können, wie wichtig, wertvoll und kostengünstig unsere Arbeit und unser Beitrag zu einer gesunden Bevölkerung ist. 

 Weitere Dokumente (Download)

» Elternbericht: Warum die Geburthäuser dringend ins KVG gehören
   (PDF, 32 kB)


» Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes
   über die Krankenversicherung (Spitalfinanzierung)
   (PDF, 228 kB)


» Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes
   über die Krankenversicherung (Managed Care)
   (PDF, 109 kB)


» Bundesamt für Gesundheit:
   Studie Schwangerschaft, Mutterschaft, Erwerbstätigkeit und Gesundheit
   (PDF, 486 kB)

 

Geburtshäuser müssen endlich im KVG verankert werden!

 Argumente für Geburt UND Wochenbett
im Geburtshaus (PDF, 57 kB)

 

Regula Spahn zusammen mit ihrem
Valentin schon wieder aktiv an der
Walder Bahnhofstrasse für das Geburtshaus.
(28. Mai 2005)


» Die politischen Ereignisse und Jahresrückblick 2004
(Seite der IGGH- CH®, Interessengemeinschaft der Geburtshäuser der Schweiz) 

 

Kein Platz im KVG für Geburtshäuser


Sitzung der Ständeratskommission vom 19.10.04:

Liebe Hebammen, liebe Eltern, liebe SympathisantInnen der Geburtshäuser

Am Dienstag, 19.10.04 sprach sich die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit mit 2:6 Stimmen gegen die Verankerung der Geburtshäuser im KVG aus, im Gegensatz zur nationalrätlichen Kommission am 10.9.04. Nun geht dieser traurige Entscheid zurück in die nationalrätliche Kommission, welche einen Vorschlag für den ganzen Nationalrat ausarbeitet. Dieser stimmt darüber ab, worauf es dann wieder zum Ständerat geht. Die Daten haben wir noch nicht, werden sie aber auf dieser Homepage veröffentlichen, sobald sie bekannt sind.

Der gestrige Entscheid ist ein Frust. Wir haben die PolitikerInnen letzte Woche mit einem ausgezeichneten Dossier und dem Elternbrief mit 921 (!!) Unterschriften und dem SympathisantInnenbrief mit 1353 (!!) Namen dokumentiert. Offenbar wiegte das die Befürchtung der ständerätlichen Kommissionsmitglieder, mit der Aufnahme der Geburtshäuser ins KVG ein Präjudiz zu schaffen, nicht auf.

Eure Unterstützung, die prompten und liebenswürdigen Reaktionen waren und sind sehr wichtig und wir danken allen ganz, ganz herzlich dafür. Diese Energie darf nicht verpuffen! Auf alle Fälle werden wir dran bleiben und die PolitikerInnen in diesem Prozess nicht sich selbst überlassen. Es geht einfach um zuviel. Insofern können weitere Mails von Eltern an regula.spahn@bluewin.ch gerichtet werden, und die Einträge der SympathisantInnen auf der Homepage sind nach wie vor sehr willkommen!

Regula Spahn, 20.10.04
 

Aktuell

Unser Ziel:

Auf die neue Spitalliste 2012 des Kt. Zürich aufgenommen zu werden, haben wir erreicht.