Informationsnachmittage und ev. Privatführungen sind kostenlos.
- Vorgespräch: Wenn Sie sich nach dem Vorgespräch entscheiden, Ihr Kind nicht bei uns zu gebären, verrechnen wir Ihnen für den Besuch Fr. 100.–.
- Schwangerschaft und Geburt: Die Kosten für Schwangerschaftskontrollen, Geburt, sowie die Hebammenbetreuung im Wochenbett sind Pflichtleistungen der Krankenkassen, sie werden aus der Grundversicherung übernommen. Basierend auf den Vertarg mit santésuisse und dem SHV Schweizerischen Hebammenverband.
- Das stationäre Wochenbett: Die Kosten werden per 1.1.2012 aus der Grundversicherung bezahlt.
- Förderverein: Wir schenken Ihnen im ersten Jahr die Mitgliedschaft im Förderverein des Geburtshaus Zürcher Oberland im Wert von Fr. 50.–. Dafür erhalten Sie die Newsletters und laufende Informationen aus dem Geburtshaus. Für die Folgejahre wird der Mitgliederbeitrag vom Förderverein in Rechnung gestellt. Die Fortsetzung der Mitgliedschaft ist auf freiwilliger Basis.
-
Pikettentschädigung: Die meisten Gemeinden im Kanton Zürich bezahlen die Pikettentschädigung der Hebammen von Fr. 315.– (für die Geburt Fr. 200.– / für das Wochenbett Fr. 115.–). Sollte Ihre Gemeinde diese Entschädigung nicht übernehmen, stellen wir Ihnen diesen Betrag in Rechnung.
|