Informationsnachmittage und ev. Privatführungen sind kostenlos.
- Vorgespräch: Wenn Sie sich nach dem Vorgespräch entscheiden, Ihr Kind nicht bei uns zu gebären, verrechnen wir Ihnen für den Besuch Fr. 100.–.
- Schwangerschaft und Geburt: Die Kosten für Schwangerschaftskontrollen, Geburt, sowie die Hebammenbetreuung im Wochenbett sind Pflichtleistungen der Krankenkassen, sie werden aus der Grundversicherung übernommen. Basierend auf dem Vertrag zwischen dem Schweizerischen Hebammenverband SHV und der santésuisse.
- Das stationäre Wochenbett: Die Pensionskosten in der Zeit nach der Geburt für Mutter und Kind werden von den Kassen vergütet. Nicht für den Vater. ( Siehe Pensionskosten für Väter )
- Förderverein: Das Geburtshaus schenkt Ihnen im ersten Jahr die Mitgliedschaft im Förderverein des Geburtshauses im Wert von Fr. 50.– . Sie erhalten die Newsletters und weitere aktuelle Geburtshaus -informationen. Für die Folgejahre wird der Mitgliederbeitrag vom Förderverein in Rechnung gestellt. Die Fortsetzung der Mitgliedschaft ist auf freiwilliger Basis.
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Pikettentschädigung: Die meisten Gemeinden im Kanton Zürich bezahlen die Pikettentschädigung der Hebammen von Fr. 315.– (für die Geburt Fr. 200.– / für das Wochenbett Fr. 115.–). Sollte Ihre Gemeinde diese Entschädigung nicht übernehmen, stellen wir Ihnen diesen Betrag in Rechnung.
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